Folgendes Thema hat nicht direkt mit der Gebärdensprache oder mit tauben Menschen zu tun. Jedoch macht es etwas Sinn, euch über ein Urteil der Justizbehörde zu informieren. Facebook gehört zu meistgenutzten Kommunikationsplattformen aller Menschen.
Ein rumänischer Ingenieur hat innerhalb der Arbeitszeit auf seiner Facebook-Seite private Nachrichten verschickt und wurde 2007 deshalb gefeuert. Er klagt sich bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und verliert. Der Gerichtshof hat die Entlassung gebilligt. Man darf Facebook auf der Arbeit also nicht nutzen, wenn die Arbeitsgeber das noch nicht offiziell erlauben.