Da kann der Warnmelder noch so laut heulen - Gehörlosn hilft das nicht. Sie brauchen spezielle Warnmelder mit optischen Signalen. Die müssen seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.06.2014 von den Krankenkassen bezahlt werden. Um die finanzielle Seite brauchen sich Hörgeschädigte also keine Sorgen zu machen. Das regeln Fachleute wie z.B. Christian Weidensee gleich mit. Er installiert aber nicht nur die Geräte fachmännisch, er informiert auch, z.B. auf KoFos, über das Thema.
Auf seiner Website http://www.lebensretter-nrw.de finden Sie alle notwendigen Informationen.